Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 89 – Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

In diesem Paragraphen wird erklärt, wie der Bundesgerichtshof über eine Rechtsbeschwerde entscheidet. Dies geschieht durch einen Beschluss, und mündliche Verhandlungen sind nicht notwendig.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen