Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 94 – Zustellungen; Verordnungsermächtigung

In diesem Paragrafen wird erklärt, wie Dokumente im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zugestellt werden. Es gibt spezielle Regelungen, wie Briefe an Empfänger im Ausland, die keinen Vertreter in Deutschland haben, verschickt werden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen