MarkenG § 107 – Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 107 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetzestext geht es um die Anwendung deutscher Markenrechtsvorschriften auf internationale Markenregistrierungen, die über ein spezielles Abkommen geregelt sind. Das Gesetz legt fest, dass deutsche Vorschriften auch für international registrierte Marken gelten, wenn sie in Deutschland geschützt werden.
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