MarkenG § 114 – Widerspruch gegen eine international registrierte Marke
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 114 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
Dieser Paragraph des Markenrechts beschreibt, wie Widersprüche gegen international registrierte Marken eingereicht werden. Anstelle einer Veröffentlichung der Eintragung gibt es eine Veröffentlichung in einem speziellen Blatt der Weltorganisation für geistiges Eigentum.
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