MarkenG § 132 – Antrag auf Änderung der Produktspezifikation; Löschungsverfahren
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 132 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Paragrafen geht es um Anträge zur Änderung von Produktspezifikationen für geografische Angaben, also besonderen Namen für Lebensmittel oder Produkte aus bestimmten Regionen. Es regelt, wie solche Anträge beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden müssen.
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