MarkenG § 133 – Rechtsmittel
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 133 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es um die Möglichkeiten, gegen Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts rechtlich vorzugehen. Betroffene können Beschwerde einlegen, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind.
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