MarkenG § 152 – Anwendung dieses Gesetzes
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 152 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetzestext wird erklärt, dass die Vorschriften des Markenrechts auch für Marken gelten, die vor dem 1. Januar 1995 angemeldet oder eingetragen wurden, sowie für geschäftliche Bezeichnungen, die nach alten Regeln geschützt waren.
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