MarkenG § 156 – Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 156 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es darum, wie und wann Marken, die eingetragen wurden, gelöscht werden können, wenn sie nicht schutzfähig sind. Besonders relevant ist, wenn ein Verfahren zur Löschung vor dem 1.
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