MarkenG § 157 – Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 157 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es darum, wann eine eingetragene Marke gelöscht werden kann, wenn jemand das Recht auf eine ältere Marke hat. Wenn eine Klage auf Löschung vor 1995 eingereicht wurde, müssen alte und neue Regeln beachtet werden.
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