Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 159 – Schutzdauer und Verlängerung

In diesem Paragraphen des Markengesetzes geht es um die Schutzdauer von eingetragenen Marken. Er legt fest, wie diese Dauer berechnet wird und dass einige ältere Markenregelungen weiterhin gültig sind.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen