MarkenG § 158 – Übergangsvorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 158 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es um Übergangsregelungen für das Markengesetz. Es legt fest, welche alten Vorschriften für Widersprüche und Löschungsanträge von Marken bis zu bestimmten Stichtagen gelten.
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