MarkenG § 164 – (weggefallen)
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 164 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
Der § 164 des Markenrechts, auch bekannt als MarkenG, ist nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass diese Regelung aufgehoben wurde und keinen rechtlichen Bestand mehr hat.
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