MarkenG § 119 – Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 119 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Abschnitt wird erklärt, wie das deutsche Markenrecht (MarkenG) im Zusammenhang mit der europäischen Markenverordnung (EU) angewendet wird. Es macht deutlich, dass die Regeln für Unionsmarken auch für eingetragene deutsche Marken gelten, aber mit bestimmten Anpassungen.
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