Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 120 – Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke

In diesem Gesetz geht es um die nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke. Wenn eine Marke gelöscht wurde, kann man beantragen, dass diese Marke als ungültig erklärt wird.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen