Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 123 – Unterrichtung der Kommission

In diesem Gesetz steht, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Informationen über bestimmte Gerichte in der EU an die Europäische Kommission weitergeben muss. Dazu gehören die Namen und örtlichen Zuständigkeiten dieser Gerichte.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen