MarkenG § 144 – Strafbare Verletzung der Unionsmarke
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 144 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es um die rechtlichen Konsequenzen, wenn jemand die Rechte an einer Unionsmarke verletzt. Eine Unionsmarke ist eine besondere Art von Marke, die in der gesamten Europäischen Union Schutz hat.
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