MarkenG § 160 – Geändertes Unionsrecht
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseMarkenG § 160 Allgemein
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es darum, dass bestimmte europäische Vorschriften, die in deutsches Recht übernommen wurden, geändert oder aufgehoben werden können. Wenn das passiert, gelten die bisherigen Regeln für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin.
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