Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 132a – Internationale Registrierung

In diesem Abschnitt des Markenrechts geht es darum, welches Amt für bestimmte Anträge zur internationalen Registrierung von Marken zuständig ist. Für diese Anträge ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verantwortlich.

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