BAG, Urteil vom 2023-01-17 - 3 AZR 159/22
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum17.01.2023
- Aktenzeichen3 AZR 159/22
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitgericht entschieden, dass eine Berufungsbegründung eines Klägers gültig war, auch wenn sie über ein E-Mail-to-Fax-Verfahren eingereicht wurde. Das vorherige Gericht hatte die Berufung als unzulässig verworfen.
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