Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum18.01.2023
- Aktenzeichen5 AZR 108/22
In diesem Urteil ging es um die Bezahlung von Teilzeitbeschäftigten. Ein Teilzeitbeschäftigter durfte nicht weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Vollzeitbeschäftigte, wenn er vergleichbare Qualifikationen hat.
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