Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat - Kenntnis des Gremiums von den richtigen Daten
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum28.02.2023
- Aktenzeichen2 AZR 194/22
In diesem Urteil wird entschieden, ob eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund einer ernsthaften Drohung rechtmäßig war. Der Arbeitgeber hatte eine Kündigung ausgesprochen, weil der Arbeitnehmer einen Kollegen bedroht hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.