Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe - Differenzierung - regelmäßige Nachtarbeit - unregelmäßige Nachtarbeit - Tarifauslegung - Erfrischungsgetränke-Industrie
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum22.02.2023
- Aktenzeichen10 AZR 332/20
Es geht um eine Entscheidung, die festlegt, dass bei Nachtarbeit höhere Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit erlaubt sind, während regelmäßige Nachtarbeit weniger Zuschläge erhält. Dies verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz der Verfassung, wenn es gute Gründe dafür gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.