Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum31.01.2023
- Aktenzeichen9 AZR 107/20
In diesem Urteil wird geklärt, dass Urlaubstage, die bei längerer Krankheit nicht genommen werden, nach 15 Monaten verfallen können. Wenn jemand früh im Urlaubsjahr krank wird und der Arbeitgeber ihn nicht ausreichend über seine Urlaubsansprüche informiert, kann die Frist für den Verfall der Urlaubstage verlängert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.