Anhörungsrüge - Fristversäumung
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum12.01.2023
- Aktenzeichen6 AZN 678/22 (F)
Der Kläger hat versucht, eine Beschwerde einzureichen, weil er sich in seinem rechtlichen Gehör verletzt fühlte. Diese Beschwerde wurde jedoch als unzulässig abgewiesen, weil die Frist zur Einreichung nicht eingehalten wurde.
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