Compliance & Regulatory Monitor

Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Einwand des Rechtsmissbrauchs

In diesem Fall wollte ein Bewerber, der schwerbehindert ist, eine Entschädigung, weil seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass er für diese Benachteiligung keine Entschädigung bekommt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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