Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Einwand des Rechtsmissbrauchs
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum19.01.2023
- Aktenzeichen8 AZR 437/21
In diesem Fall wollte ein Bewerber, der schwerbehindert ist, eine Entschädigung, weil seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass er für diese Benachteiligung keine Entschädigung bekommt.
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