Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe - Differenzierung - regelmäßige Nachtarbeit - unregelmäßige Nachtarbeit - Tarifauslegung - milchverarbeitende Industrie
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum22.02.2023
- Aktenzeichen10 AZR 461/20
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer in der milchverarbeitenden Industrie keinen höheren Nachtarbeitszuschlag erhalten kann, als im Tarifvertrag festgelegt. Er hat Anspruch auf 25 % Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit, nicht auf 50 % für unregelmäßige Nachtarbeit.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.