Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt - aktive Nutzungspflicht
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum23.05.2023
- Aktenzeichen10 AZB 18/22
Das Urteil behandelt die Pflicht eines Syndikusrechtsanwalts, der einen Verband vertritt, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zu nutzen, wenn er vor Gericht handelt. Dies bezieht sich auf die Einlegung von Berufungen, die nur gültig sind, wenn sie elektronisch über einen bestimmten Kanal eingereicht werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.