Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Verstoß - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Tarifauslegung - obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie - Fruchtsaftindustrie - Mineralbrunnen
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum22.03.2023
- Aktenzeichen10 AZR 553/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Nachtschichten arbeitet, einen höheren Nachtarbeitszuschlag bekommen muss, als es zuvor im Tarifvertrag festgelegt war. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Nachtarbeit wurde als ungleich und ungerecht bewertet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.