Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum14.03.2023
- Aktenzeichen3 AZR 197/22
Es geht um die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Altersversorgung seiner Mitarbeiter einzustehen, auch wenn diese über eine Pensionskasse läuft. Das Gericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber die ausbleibenden Zahlungen ausgleichen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.