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BAG, Urteil vom 2023-03-14 - 3 AZR 176/22

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Arbeitgeber für Pensionskassenleistungen einstehen muss, auch wenn diese nicht direkt über ihn erbracht werden. Der Kläger hatte Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber ihm versprochen hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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