Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum26.04.2023
- Aktenzeichen10 AZR 163/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf die volle tarifliche Sonderzahlung für das Jahr 2020 hat. Diese Sonderzahlung darf nicht wegen Krankengeldkürzungen verringert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.