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Mindestlohn - GmbH-Geschäftsführer - Durchgriffshaftung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich für die Zahlung des Mindestlohns an ihre Mitarbeiter haften. Das bedeutet, dass sie nicht für Schäden bezahlen müssen, wenn die GmbH den Mindestlohn nicht zahlt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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