BAG, Urteil vom 2023-03-30 - 8 AZR 199/22
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum30.03.2023
- Aktenzeichen8 AZR 199/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz für nicht gezahlten Mindestlohn hat. Das Gericht wies die Klage zurück, weil die Geschäftsführung der Firma nicht persönlich haftet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.