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BAG, Urteil vom 2023-05-09 - 3 AZR 279/22

In diesem Gerichtsurteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Beklagte, also der Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin im Falle des Renteneintritts eine Betriebsrente zahlen muss. Die Berechnung dieser Rente erfolgt auf Grundlage des vollen Bruttogehalts, ohne Kürzungen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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