Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Verwaltungsgerichts
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum26.04.2023
- Aktenzeichen4 AZR 34/22 (F)
In diesem Fall ging es um die Eingruppierung eines Angestellten in einem Verwaltungsgericht und die Frage, ob er Anspruch auf eine höhere Vergütung hat. Das Gericht entschied, dass der Kläger recht auf eine Nachzahlung von 4.263,40 Euro hat, weil er in der falschen Entgeltgruppe eingruppiert war.
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