Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum28.03.2023
- Aktenzeichen9 AZR 132/22
Arbeitnehmer, die am 1. Oktober 2020 in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit waren, haben Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung von 300 Euro.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.