BAG, Urteil vom 2023-03-28 - 9 AZR 107/22
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum28.03.2023
- Aktenzeichen9 AZR 107/22
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer Altersteilzeit in Freistellung befindet, Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung von 300 Euro hat. Dies gilt, obwohl er in dieser Zeit nicht arbeitet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.