Rückzahlung von Fortbildungskosten
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum25.04.2023
- Aktenzeichen9 AZR 187/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Arbeitnehmerin keine Fortbildungskosten zurückzahlen muss, weil die Regelung im Vertrag unwirksam ist. Der Vertrag beinhaltete Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht rechtmäßig sind und die Arbeitnehmerin unangemessen benachteiligen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.