Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TVöD/TV Corona-Sonderzahlung)
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum25.07.2023
- Aktenzeichen9 AZR 332/22
Die Klägerin hat das Recht auf eine besondere Zahlung aufgrund der Tarifverträge, auch während sie in Altersteilzeit ist. Damit erhält sie eine einmalige Corona-Sonderzahlung und eine Jahressonderzahlung, auch wenn sie nicht aktiv arbeitet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.