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BAG, Urteil vom 2023-04-25 - 9 AZR 254/22

In diesem Urteil geht es um einen Streit zwischen einer Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber über den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die oberste Arbeitsgerichtshof hält fest, dass die Klägerin als Arbeitnehmerin gilt und Anspruch auf den Mindestlohn hat, auch wenn sie für eine Religionsgemeinschaft tätig ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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