Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum20.07.2023
- Aktenzeichen6 AZR 256/22
In diesem Urteil geht es um Zuschläge, die Arbeiter für schwierige Arbeiten erhalten können. Die Richter haben entschieden, dass die Tarifparteien selbst festlegen können, welche Arbeiten einen Zuschlag erhalten, solange sie dabei nicht willkürlich handeln.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.