Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Auslegung
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum14.06.2023
- Aktenzeichen8 AZR 160/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Kläger Anspruch auf eine Abfindung von 18.000 Euro hat. Zudem hat er auch Anspruch auf Zinsen für die Zeit, in der die Zahlung ausblieb.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.