Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum06.06.2023
- Aktenzeichen9 AZR 383/19
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Betriebsratsvorsitzender nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein kann, weil es dabei zu Interessenkonflikten kommt. Der Widerruf der Bestellung des Betriebsratsvorsitzenden zum Datenschutzbeauftragten wurde als rechtmäßig angesehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.