Revisionsrücknahme - elektronischer Rechtsverkehr - Nutzungspflicht - Verbandsvertreter - Zulassung als Rechtsanwalt
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum21.09.2023
- Aktenzeichen10 AZR 512/20
In diesem Urteil ging es um die Rücknahme einer Revision, also um einen Einspruch gegen ein vorheriges Gerichtsurteil. Der Kläger hat die Rücknahme schriftlich eingereicht, wobei keine elektronische Einreichung erfolgte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.