Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit - Zuschlagshöhe - Differenzierung - regelmäßige Nachtarbeit - unregelmäßige Nachtarbeit - Tarifauslegung - Metall- und Elektroindustrie
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum23.08.2023
- Aktenzeichen10 AZR 108/21
2. Privatpersonen, die in der Nacht arbeiten und entsprechende Zuschläge verlangen, können nicht damit rechnen, mehr als die im Tarifvertrag festgelegten 15 % Aufschlag zu erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.