Ruhen des Verfahrens - Terminantrag - Frist
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum21.06.2023
- Aktenzeichen7 AZR 234/22
In diesem Fall wurde ein Verfahren wegen Nichterscheinen beider Parteien in einer Güteverhandlung ausgesetzt. Eine Klage gilt als nicht anhängig, wenn innerhalb von sechs Monaten kein Termin beantragt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.