Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes - Entfernung einer Abmahnung - Arbeitszeit - EGRL 88/2003
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum23.08.2023
- Aktenzeichen5 AZR 349/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers, die per SMS gesendet wurde, auch in seiner Freizeit zur Kenntnis nehmen muss. Außerdem wurde die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen, da er seinerseits nicht die erforderliche Arbeitsleistung angeboten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.