Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum18.10.2023
- Aktenzeichen5 AZR 22/23
In diesem Urteil geht es um Arbeitsverträge mit flexibler Arbeitszeit, also Arbeit auf Abruf. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit vereinbaren, gilt eine Dauer von 20 Stunden pro Woche als festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.