Elternzeit - Teilzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - analoge Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum05.09.2023
- Aktenzeichen9 AZR 329/22
2. Für Privatpersonen, die Elternzeit nehmen möchten, zeigt dieses Urteil, dass sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während dieser Zeit haben, solange das Unternehmen keine schweren betrieblichen Gründe dagegen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.