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Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass Praktikanten, die eine Berufsausbildung machen oder praktische Erfahrungen sammeln, unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass ein Kläger wegen seiner Behinderung keinen Anspruch auf Entschädigung hat, da er keine Beweise für eine Benachteiligung vorlegen konnte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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